Wir wollen heute [...] die Aufmerksamkeit auf einige Aspekte richten, den Ritus der Eucharistiefeier betreffend, die nicht im „Missale Romanum“ (= MR, „editio typica tertia“ von 2008) geregelt zu sein scheinen. Weder die von der „Allgemeinen Einführung in das Messbuch“ (= AEM) vorgesehenen liturgischen Bestimmungen noch die ihm beigefügten Rubriken beschreiben einige Details der Zelebration, die, wenn auch sekundär, nicht ganz unerheblich sind.

Deshalb ist es erlaubt, sich zu fragen, ob solche „lacunae“ durch die kreativen Eingebungen des Priesters, der die Eucharistiefeier zelebriert, ausgefüllt werden können, oder ob es stattdessen spezifische Hinweise gibt, die in anderen rechtskräftigen, dokumentierten Rechtsquellen enthalten sind, auf die man zurückgreifen kann, um aus dem ehrwürdigen Erbe der Kirche zu schöpfen.

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